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Brexit Information for Egencia’s Travellers

Informationen zum Brexit für Egencia-Reisende

Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2021

Geschäftsreisen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU

Neben den allgemeinen Maßnahmen, die alle Reisenden ergreifen müssen und die weiter unten beschrieben sind, müssen weitere Aspekte beachtet werden, wenn Sie geschäftlich in die EU reisen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der britischen Regierung zu Geschäftsreisen nach dem Brexit.

Unternehmen müssen abwägen, ob ihre Mitarbeiter aus dem Vereinigten Königreich eine Genehmigung benötigen, um eine Geschäftsreise in die EU, nach Island, Liechtenstein, Nordwegen oder in die Schweiz zu unternehmen. Die britische Regierung empfiehlt Reisenden, die Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Landes zu prüfen. Das Vereinigte Königreich hat länderspezifische Leitlinien verfasst.

Allgemeine Informationen für Reisende vom Vereinigten Königreich in die EU

Informationen zu Reisen aus dem Vereinigten Königreich nach Europa finden Sie auf der Seite Visit Europe from 1 January 2021 (Europa nach dem 1. Januar 2021 besuchen).

Diese Artikel enthalten wichtige Reiseinformationen, darunter Hinweise zur Gültigkeit von Reisepässen und Zollbestimmungen.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Reisepass

Falls Sie vorhaben, aus dem Vereinigten Königreich nach Europa zu reisen, müssen Sie Ihren Reisepass möglicherweise früher als geplant verlängern lassen. Bei Reisen in die meisten europäischen Länder muss der Reisepass am Datum der Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Falls Sie Ihren Reisepass vor Ablauf verlängert haben, kann sich dadurch das Ablaufdatum Ihres neuen Reisepasses um bis zu neun Monate nach hinten verschoben haben. Zusätzliche Monate, die über eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren hinausgehen, werden bei der Vorgabe der meisten europäischen Länder, dass ein Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein muss, möglicherweise nicht berücksichtigt.

  • Mit diesem Tool zur Reisepassprüfung können Sie herausfinden, ob Ihr britischer Reisepass noch ausreichend lange für Reisen nach Europa ab dem 1. Januar 2022 gültig ist oder ob Sie ihn verlängern lassen sollten.
  • Weitere Informationen zur Verlängerung von Reisepässen finden Sie auf der Seite Passport rules for travel to Europe (Reisepassregeln für Reisen nach Europa).

Flugreisen

Sowohl die britische Regierung als auch die Europäische Kommission haben Pläne ausgearbeitet, um sicherzustellen, dass Fluggesellschaften weiterhin Flüge zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU durchführen können. Im Rahmen des kürzlich erfolgten Brexit-Deals wurde vereinbart, das Flugverbindungen weiterhin Bestand haben.

Lesen Sie unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Tickets, schließen Sie einen umfassenden Reiseschutz ab und wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Fluggesellschaft.

Zugreisen (Eurostar)

Die britische Regierung und die Europäische Kommission haben Pläne ausgearbeitet, um sicherzustellen, dass die Züge von Eurostar weiterhin zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU verkehren können.

Lesen Sie unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Tickets, schließen Sie einen umfassenden Reiseschutz ab und wenden Sie sich bei Fragen an Eurostar.

Weitere Informationen zum Eurostar und Brexit finden Sie auf der Seite von Eurostar.

Autoreisen im Vereinigten Königreich und in der EU

Möglicherweise benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem britischen Führerschein auch einen internationalen Führerschein, um mit dem Pkw in die EU und EWR-Länder (Europäischer Wirtschaftsraum) einzureisen. Dies hängt davon ab, in oder durch welches Land Sie reisen. Personen, die einen in einem EU- oder EWR-Land ausgestellten Führerschein besitzen, benötigen keinen internationalen Führerschein, um im Vereinigten Königreich Auto zu fahren.

Weitere Informationen zum internationalen Führerschein finden Sie auf der Seite Driving abroad (Autofahren im Ausland).

Allgemeine Informationen für Autofahrer, beispielsweise zur Kraftfahrzeugzulassung und -versicherung sowie zu Nummernschildern und nationalen Kennzeichnungen, finden Sie auf der Seite Driving in the EU after Brexit (Autofahren in der EU nach dem Brexit).

Der internationale Führerschein gilt nicht für Personen mit einem britischen Führerschein, die Bürger eines anderen Landes sind.

Wichtige Hinweise

  • Die britische Regierung stellt auf ihrer Foreign travel advice page landes- und territoriumsspezifische Informationen zu Auslandsreisen zur Verfügung, um Sie bei der Vorbereitung von Reisen nach dem Brexit zu unterstützen.
  • Informieren Sie sich online bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseanbieter über die neuesten Reiseinformationen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Reiseantritt über die jeweils aktuellen Reisehinweise der Regierung zu informieren, und zwar sowohl für das Land, aus dem Sie ausreisen, als auch für das Land, in das Sie reisen möchten.
  • Möglicherweise benötigen Sie einen Reiseschutz einschließlich Krankenversicherung für Reisen nach Europa. Nach dem Brexit gilt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte unter Umständen nicht mehr. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Foreign travel insurance (Versicherungen für Auslandsreisen).

Allgemeine Informationen für alle Reisenden von der EU ins Vereinigte Königreichh

Weitere Informationen für Reisen von der EU ins Vereinigte Königreich finden Sie auf der Seite Visiting the UK as an EU, EEA or Swiss citizen (Reisen ins Vereinigte Königreich als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz); bitte informieren Sie sich auf der Website der jeweiligen Regierung, um aktuelle Informationen zu erhalten.

Von Frankreich ins Vereinigte Königreich: https://brexit.gouv.fr/sites/brexit/accueil/vous-etes-francais/modalites-de-voyage.html

Von Deutschland ins Vereinigte Königreich: https://uk.diplo.de/uk-en/02/information-on-brexit

Für alle anderen europäischen Länder nutzen Sie bitte den folgenden Link und klicken Sie auf die Informationen des jeweiligen Landes: https://ec.europa.eu/taxation_customs/national-contact-points-or-websites-dedicated-uk-withdrawal-related-information_en

Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz und der allgemeinen Datenschutzposition von Egencia finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen für Kunden, die auf Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar sind:

Land Link
Frankreich https://www.egencia.com/fr/conformite-europeenne-en-matiere-de-protection-des-donnees-faqs
Deutschland https://www.egencia.co.uk/de/egencia-befolgung-der-europaeischen-datenschutzvorschriften-und-der-dsgvo
Vereinigtes Königreich https://www.egencia.com/en/eu-data-protection-compliance-faqs?_ga=2.163268924.1445649823.1608218759-631452379.1606293684

Die Informationen sollen als allgemeiner Leitfaden dienen und werden ggf. basierend auf offiziellen Reiserichtlinien von Zeit zu Zeit aktualisiert.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor Reiseantritt über die jeweils aktuellen Reisehinweise der Regierung zu informieren, und zwar sowohl für das Land, aus dem Sie ausreisen, als auch für das Land, in das Sie reisen möchten. Die Reisehinweise werden regelmäßig aktualisiert, daher sollten Sie sich vor jeder Reise erneut informieren.

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Informationen kein Ersatz für eine Rechtsberatung sind und keine Rechtsauskunft darstellen.