Skip to main content

Vorbereitungen für den Brexit

Vorbereitungen für den Brexit

Informationen für Reisende

Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2019

Geschäftsreisen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU

Neben den allgemeinen Maßnahmen, die alle Reisenden ergreifen müssen und die unten beschrieben sind, müssen weitere Aspekte beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der britischen Regierung zu Geschäftsreisen nach dem Brexit.

Unternehmen müssen ermitteln, ob ihre Mitarbeiter eine Genehmigung benötigen, um eine Geschäftsreise in die EU, die Schweiz, nach Norwegen, Island und Liechtenstein zu unternehmen. Die britische Regierung rät, die Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Landes zu prüfen, und hat länderspezifische Leitlinien verfasst.

Allgemeine Informationen für alle Reisen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU

Informationen zu Reisen aus dem Vereinigten Königreich nach Europa, nachdem das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, finden Sie auf der Seite Visit Europe after Brexit (Europa nach dem Brexit besuchen).

Informationen zu Reisen aus Europa in das Vereinigte Königreich, nachdem dieses die EU verlassen hat, finden Sie auf der Seite Visiting the UK after Brexit (Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit besuchen).

Diese Artikel enthalten wichtige Reiseinformationen, darunter Hinweise zur Gültigkeit von Reisepässen und Zollbestimmungen.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Reisepass

Falls Sie vorhaben, aus dem Vereinigten Königreich nach Europa zu reisen, nachdem das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat, müssen Sie Ihren Reisepass möglicherweise früher als geplant verlängern lassen. Bei Reisen in die meisten europäischen Länder muss der Reisepass am Datum der Ankunft noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Falls Sie Ihren Reisepass vor Ablauf verlängert haben, kann sich dadurch das Ablaufdatum Ihres neuen Reisepasses um bis zu neun Monate nach hinten verschoben haben. Zusätzliche Monate, die über eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren hinausgehen, werden bei der Vorgabe der meisten europäischen Länder, dass ein Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein muss, möglicherweise nicht berücksichtigt.

  • Mit diesem Tool zur Reisepassprüfung können Sie herausfinden, ob Ihr britischer Reisepass noch ausreichend lange gültig ist.
  • Weitere Informationen zur Verlängerung von Reisepässen finden Sie auf der Seite Passport rules for travel to Europe after Brexit (Reisepassregeln für Reisen nach Europa nach dem Brexit).
  • Informationen dazu, ob Sie für eine Reise in das Vereinigte Königreich ein Visum beantragen müssen, finden Sie auf der Seite Visiting the UK after Brexit (Das Vereinigte Königreich nach dem Brexit besuchen).

Flugreisen

Für den Fall eines No-Deal-Brexit haben die britische Regierung und die Europäische Kommission Pläne ausgearbeitet, um sicherzustellen, dass Fluggesellschaften weiterhin Flüge zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU durchführen können.

Lesen Sie unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Tickets, schließen Sie einen Reiseschutz ab und wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Fluggesellschaft.

Weitere Informationen zum Schutz von Flügen finden Sie auf der Seite Flights protected in no-deal Brexit scenario (Schutz von Flügen im Falle eines No-Deal-Brexit).

Autoreisen im Vereinigten Königreich und in der EU

Wenn ein Austrittsabkommen mit der EU geschlossen wird, dürfen Personen mit einem britischen Führerschein weiterhin ohne zusätzliche Dokumente in allen EU- und EWR-Ländern Auto fahren.

Wenn kein Austrittsabkommen mit der EU geschlossen wird, benötigen Personen mit einem britischen Führerschein möglicherweise zusätzlich einen internationalen Führerschein, um weiterhin in allen EU- und EWR-Ländern Auto fahren zu dürfen, nachdem das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat. Personen, die einen in einem EU- oder EWR-Land ausgestellten Führerschein besitzen, benötigen keinen internationalen Führerschein, um im Vereinigten Königreich Auto zu fahren.

Darüber hinaus müssen Sie sich für Autofahrten in der EU eine grüne Versicherungskarte besorgen und diese mitführen.

Außerdem sollten Sie Ihren britischen Führerschein und Ihren Fahrzeugschein dabei haben und einen GB-Aufkleber an Ihrem Fahrzeug anbringen, wenn Sie damit außerhalb des Vereinigten Königreichs fahren.

Einen internationalen Führerschein, der als Bestätigung Ihres britischen Führerscheins im Ausland dient, erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5,50 £ bei der Post (Online-Bestellungen und elektronische Dokumente sind nicht zulässig). Welche Art von Dokument Sie benötigen, hängt davon ab, in welchem Land Sie Auto fahren möchten.

  • Genaue Informationen zum internationalen Führerschein finden Sie auf der Seite Driving in the EU after Brexit: international driving permits (Autofahren in der EU nach dem Brexit: internationale Führerscheine).
  • Allgemeine Informationen für Autofahrer, beispielsweise zur Kraftfahrzeugzulassung und -versicherung sowie zu Nummernschildern und nationalen Kennzeichnungen, finden Sie auf der Seite Driving in the EU after Brexit (Autofahren in der EU nach dem Brexit).
  • Der internationale Führerschein gilt nicht für Personen mit einem britischen Führerschein, die Bürger eines anderen Landes sind.

Wichtige Hinweise

  • Die britische Regierung stellt landes- und territoriumsspezifische Informationen zu Auslandsreisen zur Verfügung, um Sie bei der Vorbereitung von Reisen nach dem Austritt aus der EU zu unterstützen.
  • Besorgen Sie sich online bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseanbieter die neuesten Reiseinformationen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Möglicherweise benötigen Sie einen Reiseschutz einschließlich Krankenversicherung für Reisen nach Europa. Nach dem Brexit gilt Ihre Europäische Krankenversicherungskarte unter Umständen nicht mehr. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Foreign travel insurance (Versicherungen für Auslandsreisen).

Die bereitgestellten Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.